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   BFH, 16.12.2010 - V B 66/10   

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https://dejure.org/2010,11656
BFH, 16.12.2010 - V B 66/10 (https://dejure.org/2010,11656)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2010 - V B 66/10 (https://dejure.org/2010,11656)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - V B 66/10 (https://dejure.org/2010,11656)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26. 11. 2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10; Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 347 Abs 1, AO § 172, AO § 355 Abs 1 S 1, AEUV Art 267, AO §§ 172 ff
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 347 Abs 1 AO, § 172 AO, § 355 Abs 1 S 1 AO, Art 267 AEUV, §§ 172 ff AO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 - Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bzgl. einer Auslegung des sog. "Emmott-Urteils" des EuGH

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bzgl. einer Auslegung des sog. "Emmott-Urteils" des EuGH

  • datenbank.nwb.de

    Keine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids bei einer erst nachträglich erkannten fehlerhaften Umsetzung einer Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet das FG zwar, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841).

    Die Ausführungen in der Beschwerdebegründung genügen jedoch den Darlegungsanforderungen für diesen Verfahrensfehler nicht (vgl. hierzu den Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1841), da die Klägerin nur Gründe vorbringt, warum das FG wegen eines --angeblich-- nicht beschiedenen Einspruchs nicht von der Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids für das Streitjahr 1991 habe ausgehen dürfen.

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    bb) Gestützt auf Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 60) hält sie es außerdem für unionsrechtlich klärungsbedürftig, ob bei einer nachträglich erkannten fehlerhaften Richtlinienumsetzung --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889; vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Anwendung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass ein bestandskräftiger und der Festsetzungsverjährung unterliegender Steuerbescheid nur geändert werden könne, wenn das deutsche Verfahrensrecht hierfür eine Korrekturvorschrift enthalte und ob ein unionsrechtlicher Änderungsanspruch stets verlange, dass der Steuerpflichtige zuvor erfolglos den Rechtsweg gegen die bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzung bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, Deutsches Steuerrecht 2010, 2400; vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783, und vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1).
  • BFH, 31.10.2002 - IV B 126/01

    Divergenz; Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    Eine Zulassung der Revision zur Vermeidung einer drohenden "nachträglichen Divergenz" (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2002 IV B 126/01, BFH/NV 2003, 291; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011) kommt nicht in Betracht.
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 41/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, Deutsches Steuerrecht 2010, 2400; vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783, und vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1).
  • BFH, 09.11.2007 - IV B 169/06

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    a) Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt in Betracht, wenn Auslegungszweifel in Bezug auf das anzuwendende Unionsrecht vorhanden sind und im Revisionsverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuholen wäre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 2007 IV B 169/06, BFH/NV 2008, 390).
  • BFH, 26.06.2009 - V B 34/08

    Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    Eine Zulassung der Revision zur Vermeidung einer drohenden "nachträglichen Divergenz" (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2002 IV B 126/01, BFH/NV 2003, 291; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011) kommt nicht in Betracht.
  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    bb) Gestützt auf Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 60) hält sie es außerdem für unionsrechtlich klärungsbedürftig, ob bei einer nachträglich erkannten fehlerhaften Richtlinienumsetzung --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889; vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Anwendung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass ein bestandskräftiger und der Festsetzungsverjährung unterliegender Steuerbescheid nur geändert werden könne, wenn das deutsche Verfahrensrecht hierfür eine Korrekturvorschrift enthalte und ob ein unionsrechtlicher Änderungsanspruch stets verlange, dass der Steuerpflichtige zuvor erfolglos den Rechtsweg gegen die bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzung bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 09.06.2010 - X B 41/10

    Zur Frage der Änderbarkeit eines Steuerbescheids wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, Deutsches Steuerrecht 2010, 2400; vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783, und vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1).
  • BFH, 15.06.2009 - I B 230/08

    Keine Änderbarkeit des Steuerbescheids wegen rechtswidrig unterlassener

    Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V B 66/10
    bb) Gestützt auf Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 60) hält sie es außerdem für unionsrechtlich klärungsbedürftig, ob bei einer nachträglich erkannten fehlerhaften Richtlinienumsetzung --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889; vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Anwendung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass ein bestandskräftiger und der Festsetzungsverjährung unterliegender Steuerbescheid nur geändert werden könne, wenn das deutsche Verfahrensrecht hierfür eine Korrekturvorschrift enthalte und ob ein unionsrechtlicher Änderungsanspruch stets verlange, dass der Steuerpflichtige zuvor erfolglos den Rechtsweg gegen die bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzung bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

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